AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Scriptus GmbH, im Folgenden Verwenderin.

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der
Verwenderin, bei denen diese als Käuferin/Auftraggeberin oder als Verkäuferin/
Auftragnehmerin auftritt.
Sämtlichen entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen
der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Geltungsbereich

Die AGB finden nur gegenüber allen Vertragspartnern Anwendung, die Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft,
die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und
Verbindlichkeiten einzugehen.
Gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten
diese AGB nicht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

III. Lieferung und Versand durch die Verwenderin

Lieferfristen gelten für die Verwenderin nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart
werden.
Werden Lieferfristen gesondert vereinbart, so darf ein Rücktritt vom Vertrag erst
dann erfolgen, wenn nach Ablauf der Lieferfrist eine Mahnung unter Gewährung
einer letztmaligen 2-wöchigen Lieferfrist zugeht.
Zeigt die Verwenderin an, dass ein unvorhergesehenes Ereignis, insbesondere
Lieferschwierigkeiten bei Lieferanten der Verwenderin oder andere Hindernisse,
die nicht im Einflussbereich der Verwenderin liegen, so ist die Verwenderin für
die Dauer des Hindernisses von ihrer Lieferungspflicht freigestellt. Ein Rücktrittsrecht
besteht in diesem Fall für den Vertragspartner der Verwenderin erst 4 Wochen
nach Ablauf eines vereinbarten Liefertermins, im Übrigen frühestens 4 Wochen
nach Mitteilung des Hindernisses.
Lieferungen durch die Verwenderin erfolgen ausdrücklich ab Werk, auf Rechnung
und Gefahr des Vertragspartners.

IV. Haftung bei Verzug

Die Haftung für Schäden durch Verzug wegen Überschreitung der Lieferfrist um
bis zu zwei Wochen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
V. Lieferung und Versand an die Verwenderin
Die Verwenderin hat das Recht, bei verspäteten Lieferungen einen pauschalierten
Schadensersatz pro Tag der Verspätung in Höhe von 3% des Bestellwertes
geltend zu machen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hiervon nicht berührt.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
Eigentum der Verwenderin. Der Vertragspartner der Verwenderin darf die unter
Vorbehalt gelieferten Waren nur dann an Dritte weiterveräußern, wenn er im Gegenzug
bis zur vollständigen Kaufpreisbezahlung sämtliche Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit den Dritten an die Verwenderin abtritt.
Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Verwenderin gegen den
Vertragspartner aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als
20%, so ist die Verwenderin auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, ihr
zustehende Sicherungen nach ihrer Wahl freizugeben.
Eine Verarbeitung erfolgt in jedem Fall für die Verwenderin.
Die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt gilt auch für den Fall, dass durch die
Verwenderin Waren des Vertragspartners verarbeitet werden und die Verwenderin
Eigentümerin gem. § 950 BGB wird. Absatz I gilt entsprechend.
Eine Entschädigung für den Rechtsverlust nach § 951 Abs. 1 S.1 BGB wird ausgeschlossen.
Verarbeitet die Verwenderin von Vertragspartnern unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Waren, so erfolgt die Verarbeitung für die Verwenderin, die das alleinige
Eigentum erwirbt.

VII. Gewährleistung durch Verwenderin

Der Vertragspartner der Verwenderin hat die gelieferten Waren bei Eingang in
der Wareneingangskontrolle unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Insbesondere
hat dabei der Vertragspartner der Verwenderin die gelieferten Mengen
mit dem Lieferschein zu vergleichen.
Abweichungen oder Mängel sind innerhalb von 6 Werktagen nach Empfang der
Ware schriftlich anzuzeigen. Insoweit gilt als Wahrung der Frist der Eingang erst
bei Zugang bei der Verwenderin als eingehalten. Erfolgt keinerlei Anzeige, so gilt
die Ware als abgenommen.
Dies gilt nicht für Mängel, die sich erst bei Verarbeitung oder Ingebrauchnahme
der gelieferten Erzeugnisse herausstellen. Diese kann der Besteller noch innerhalb
eines Monats nach dessen Entdecken rügen.
Im Übrigen verjähren die Gewährleistungsrechte innerhalb von einem Jahr ab
Lieferung.
Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist.

VIII. Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird insoweit ausgeschlossen, als dass es
sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Herstellung, Verarbeitung, Lieferung
und Zahlung) handelt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit,
sowie Vorsatz oder bei Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit.
Gehaftet wird für Konstruktions-, Fabrikations-, sowie Instruktionsfehler (z. B.
unverständliche Bedienungsanleitung und Warnhinweise).
Die Verwenderin haftet nicht, wenn der Produktfehler erst nach Inverkehrbringen
entstanden ist oder die Herstellung nicht für den Verkauf oder den Vertrieb erfolgte.
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln oder Verzugs werden begrenzt auf
den Kaufpreis oder Werklohn. Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit, sowie Vorsatz
oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder, soweit es
sich um wesentliche Vertragspflichten (Herstellung, Verarbeitung, Lieferung und
Zahlung) handelt.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Essen.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Verwenderin und dem
Vertragspartner ist Essen.

X. Salvatorische Klausel

Sollten Bedingungen unwirksam sein oder sollte sich in diesen Bedingungen eine
Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bedingungen oder zur Ausfüllung
der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich
möglich – dem am nächsten kommt, was die Verwenderin und der Vertragspartner
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt hätten,
wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

XI. Schriftform

Änderungen eines Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Dies gilt auch für
die Aufhebung der Schriftformklausel.
Stand 05/2014

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